Lohn & GAV
GAV Reinigung Deutschschweiz: Löhne, Zuschläge & Vollzugskosten
Aktualisiert: 18. Juli 2026 · Reinigungsbranche Deutschschweiz
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Reinigung Deutschschweiz prägt den Lohnalltag praktisch jeder Reinigungsfirma nördlich der Sprachgrenze — unabhängig davon, ob der Betrieb einem Arbeitgeberverband angehört. Dieser Artikel gibt einen Überblick, was der GAV regelt und wie die wichtigsten Lohnbestandteile zusammenspielen.
Was ist der GAV Reinigung und für wen gilt er?
Der GAV Reinigung Deutschschweiz wird von den Trägern Allpura (Arbeitgeberverband) sowie den Gewerkschaften Unia und Syna ausgehandelt. Er ist allgemeinverbindlich erklärt — das heisst, er gilt für alle Betriebe der Branche im Geltungsbereich, auch wenn sie keinem der Vertragspartner angehören. Der Vollzug liegt bei der Paritätischen Berufskommission Reinigung (ZPK Reinigung), welche die Einhaltung kontrolliert.
Was der GAV regelt
- Mindestlöhne: Mindest-Stundenlöhne je Tätigkeitsbereich und Ausbildungsstufe, die periodisch angepasst werden. Die aktuell gültigen Frankenbeträge (Stand 1.1.2026) und die Umrechnung auf den Monatslohn finden Sie unter Mindestlöhne in der Reinigungsbranche 2026.
- 13. Monatslohn: Ein zusätzlicher Monatslohn pro Jahr, anteilig nach effektiv geleisteter Arbeitszeit.
- Ferien: Der Ferienanspruch wird bei Stundenlöhner:innen über die Ferienentschädigung abgegolten (siehe Ferienentschädigung im Stundenlohn).
- Feiertage: Der Feiertagsentgang wird bei Stundenlöhner:innen über die Feiertagsentschädigung abgegolten (siehe Feiertagsentschädigung im Stundenlohn).
- Vollzugskostenbeitrag: Ein Beitrag zur Finanzierung des Vollzugs und der Sozialpartnerschaft (Details unten).
Vollzugskostenbeitrag (Art. 20 GAV)
Der Vollzugskostenbeitrag wird prozentual vom AHV-pflichtigen Lohn monatlich abgezogen und muss separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Er ist kein Sozialversicherungsbeitrag und gehört deshalb nicht in Ziffer 9 des Lohnausweises.
| Betriebsgrösse | Total | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| 6 und mehr Mitarbeitende | 0.6 % | 0.4 % | 0.2 % |
| Kleinbetriebe (1–5 Mitarbeitende) | 0.4 % | 0.3 % | 0.1 % |
| Lernende | fix CHF 1.– / Monat | ||
Quellensteuer — kurz erklärt
Die Pflicht zum Quellensteuerabzug hängt am Aufenthaltsstatus der einzelnen Mitarbeitenden — konkret, ob es sich um eine ausländische Person ohne Niederlassungsbewilligung C handelt — und nicht an der Grösse des Betriebs. Trifft dies zu, ist der Abzug zwingend und unabhängig vom Vollzugskostenbeitrag zu handhaben.
Ohne Gewähr: Diese Informationen sind nach bestem Wissen aufbereitet. Massgeblich ist immer der aktuell gültige GAV bzw. die Police oder Vereinbarung Ihres Betriebs. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Timean rechnet GAV-Zuschläge automatisch
Feiertags- und Ferienentschädigung, Vollzugskostenbeitrag und Quellensteuer werden direkt aus den erfassten Stunden berechnet und separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Häufige Fragen
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