Lohn & GAV
GAV Reinigung Deutschschweiz: Löhne, Zuschläge & Vollzugskosten
Aktualisiert: 11. August 2026 · Reinigungsbranche Deutschschweiz
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Reinigung Deutschschweiz prägt den Lohnalltag praktisch jeder Reinigungsfirma nördlich der Sprachgrenze, unabhängig davon, ob der Betrieb einem Arbeitgeberverband angehört. Dieser Artikel gibt einen Überblick, was der GAV regelt und wie die wichtigsten Lohnbestandteile zusammenspielen.
Was ist der GAV Reinigung und für wen gilt er?
Der GAV Reinigung Deutschschweiz wird von den Trägern Allpura (Arbeitgeberverband) sowie den Gewerkschaften Unia und Syna ausgehandelt. Er ist allgemeinverbindlich erklärt. Das heisst, er gilt für alle Betriebe der Branche im Geltungsbereich, auch wenn sie keinem der Vertragspartner angehören. Der Vollzug liegt bei der Paritätischen Berufskommission Reinigung (ZPK Reinigung), welche die Einhaltung kontrolliert.
Was der GAV regelt
- Mindestlöhne: Mindest-Stundenlöhne je Tätigkeitsbereich und Ausbildungsstufe, die periodisch angepasst werden. Die aktuell gültigen Frankenbeträge (Stand 1.1.2026) und die Umrechnung auf den Monatslohn findest du unter Mindestlöhne in der Reinigungsbranche 2026.
- 13. Monatslohn: Ein zusätzlicher Monatslohn pro Jahr, anteilig nach effektiv geleisteter Arbeitszeit.
- Ferien: Der Ferienanspruch wird bei Stundenlöhner:innen über die Ferienentschädigung abgegolten (siehe Ferienentschädigung im Stundenlohn).
- Feiertage: Der Feiertagsentgang wird bei Stundenlöhner:innen über die Feiertagsentschädigung abgegolten (siehe Feiertagsentschädigung im Stundenlohn).
- Vollzugskostenbeitrag: Ein Beitrag zur Finanzierung des Vollzugs und der Sozialpartnerschaft (Details unten).
Vollzugskostenbeitrag (Art. 20 GAV)
Vollzugskostenbeitrag berechnen
- Abzug beim Arbeitnehmer
- CHF
- Anteil Arbeitgeber
- CHF
- Total pro Monat
- CHF
- Total pro Jahr
- CHF
Rechnet direkt im Browser, es wird nichts übermittelt. Bei Lernenden ist der Beitrag ein Fixbetrag und hängt nicht am Lohn.
Der Vollzugskostenbeitrag wird prozentual vom AHV-pflichtigen Lohn monatlich abgezogen und muss separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Er ist kein Sozialversicherungsbeitrag und gehört deshalb nicht in Ziffer 9 des Lohnausweises.
| Betriebsgrösse | Total | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| 6 und mehr Mitarbeitende | 0.6 % | 0.4 % | 0.2 % |
| Kleinbetriebe (1–5 Mitarbeitende) | 0.4 % | 0.3 % | 0.1 % |
| Lernende | fix CHF 1.– / Monat | ||
Was am Vollzugskostenbeitrag oft falsch gemacht wird
- In Ziffer 9 des Lohnausweises eingetragen. Der Beitrag ist kein Sozialversicherungsbeitrag. Er gehört nicht in die Zeile der AHV-, ALV- und NBU-Abzüge, sondern separat ausgewiesen.
- Nur der Arbeitnehmeranteil verbucht. Bei 6 und mehr Mitarbeitenden trägt der Betrieb 0.2 % selbst. Wer nur die 0.4 % vom Lohn abzieht, hat die eigene Hälfte der Rechnung nicht eingeplant.
- Betriebsgrösse nicht nachgeführt. Beim Wachstum von fünf auf sechs Mitarbeitende wechselt der Satz von 0.4 % auf 0.6 % total. Der Wechsel passiert nicht automatisch im Lohnsystem.
- Lernende prozentual abgerechnet. Für Lernende gilt ein Fixbetrag von CHF 1.– pro Monat, unabhängig vom Lohn.
Ein Beispiel zur Grössenordnung: Bei einem AHV-pflichtigen Monatslohn von CHF 4'000.00 und sechs oder mehr Mitarbeitenden werden CHF 16.00 abgezogen, der Betrieb trägt CHF 8.00, total CHF 24.00 im Monat oder CHF 288.00 im Jahr, jeweils pro Kopf. Bei zwölf Mitarbeitenden sind das gut CHF 3'450.00 jährlich, die budgetiert sein müssen.
Quellensteuer kurz erklärt
Die Pflicht zum Quellensteuerabzug hängt am Aufenthaltsstatus der einzelnen Mitarbeitenden, also daran, ob es sich um eine ausländische Person ohne Niederlassungsbewilligung C handelt, und nicht an der Grösse des Betriebs. Trifft dies zu, ist der Abzug zwingend und unabhängig vom Vollzugskostenbeitrag zu handhaben.
Ohne Gewähr: Diese Informationen sind nach bestem Wissen aufbereitet. Massgeblich ist immer der aktuell gültige GAV bzw. die Police oder Vereinbarung deines Betriebs. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Timean rechnet GAV-Zuschläge automatisch
Feiertags- und Ferienentschädigung, Vollzugskostenbeitrag und Quellensteuer werden direkt aus den erfassten Stunden berechnet und separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Häufige Fragen
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