Lohn & GAV
Feiertagsentschädigung im Stundenlohn korrekt abrechnen
Aktualisiert: 18. Juli 2026 · Reinigungsbranche Deutschschweiz
Wer im Stundenlohn angestellt ist, hat an Feiertagen keinen automatischen Lohnanspruch wie Mitarbeitende im Monatslohn — Feiertage fallen bei variablen Arbeitspensen unterschiedlich häufig auf einen Arbeitstag. Um niemanden zu benachteiligen, wird der Feiertagsentgang deshalb über einen pauschalen Prozent-Zuschlag auf den Stundenlohn ausgeglichen. Dieser Artikel zeigt, wie die Feiertagsentschädigung in der Reinigungsbranche der Deutschschweiz korrekt berechnet und in der Lohnabrechnung ausgewiesen wird.
Was ist die Feiertagsentschädigung?
Die Feiertagsentschädigung gleicht aus, dass Stundenlöhner:innen an bezahlten Feiertagen nicht arbeiten und dadurch weniger Stunden — und damit weniger Lohn — erhalten würden als bei gleichmässiger Verteilung der Arbeitstage übers Jahr. Statt den Ausfall einzeln zu berechnen, wird pauschal ein fixer Prozentsatz auf jede geleistete Arbeitsstunde aufgeschlagen.
Die Sätze im GAV Reinigung Deutschschweiz
Der GAV Reinigung Deutschschweiz (ZPK Reinigung) legt für Stundenlöhner:innen folgende Sätze fest, jeweils inklusive dem 1. August:
| Tätigkeitsbereich | Feiertagsentschädigung |
|---|---|
| Unterhaltsreinigung | 1.5 % des Stundenlohns |
| Spezial-, Spital- und Fahrzeugreinigung | 3.6 % des Stundenlohns |
Berechnungsformel für abweichende Konstellationen
Die beiden Sätze basieren auf der allgemeinen Formel, mit der sich der Zuschlag für abweichende Fälle herleiten lässt:
Feiertage / (260 − Ferientage − Feiertage)
Rechenbeispiel
Eine Mitarbeiterin in der Spezialreinigung leistet in einem Monat 100 Arbeitsstunden zu einem Stundenlohn von CHF 25.00:
| Bruttolohn (100 h × CHF 25.00) | CHF 2'500.00 |
| Feiertagsentschädigung (3.6 %) | CHF 90.00 |
Wichtig für die Lohnabrechnung
- Die Feiertagsentschädigung ist Bestandteil des massgebenden Lohns und damit AHV-, ALV- und NBU-pflichtig.
- Sie muss separat als eigene Position auf der monatlichen Lohnabrechnung ausgewiesen werden — nicht pauschal im Stundenlohn versteckt.
- Sie wird monatlich zusammen mit dem Lohn abgegolten, nicht erst am effektiven Feiertag.
- Sie ist von der Ferienentschädigung zu unterscheiden — beide Zuschläge werden unabhängig voneinander berechnet und ausgewiesen (siehe Ferienentschädigung im Stundenlohn).
Ohne Gewähr: Diese Informationen sind nach bestem Wissen aufbereitet. Massgeblich ist immer der aktuell gültige GAV bzw. die Police oder Vereinbarung Ihres Betriebs. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Timean berechnet die Feiertagsentschädigung automatisch
Aus den erfassten Arbeitsstunden ermittelt Timean den korrekten Zuschlag und weist ihn separat auf der Lohnabrechnung aus — ohne manuelle Excel-Berechnung.
Häufige Fragen
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