Lohn & GAV
Ferienentschädigung im Stundenlohn: 8.33 % & 10.64 % erklärt
Aktualisiert: 11. August 2026 · Reinigungsbranche Deutschschweiz
Auch der Ferienanspruch lässt sich bei unregelmässigem Arbeitspensum nicht sinnvoll als bezahlte Abwesenheit planen: Wie viele Stunden „ausfallen", hängt vom individuellen Einsatz ab. Deshalb wird die Ferienentschädigung analog zur Feiertagsentschädigung als prozentualer Zuschlag auf den Stundenlohn ausbezahlt.
Ferienentschädigung berechnen
- Zuschlagssatz
- %
- Ferienentschädigung pro Stunde
- CHF
- Bruttolohn pro Stunde inkl. Zuschlag
- CHF
- Ferienentschädigung im Monat
- CHF
Rechnet direkt im Browser, es wird nichts übermittelt. Massgeblich ist der Ferienanspruch aus dem Arbeitsvertrag bzw. GAV.
Was ist die Ferienentschädigung?
Die Ferienentschädigung gleicht den Lohnausfall während der Ferien für Mitarbeitende im Stundenlohn aus. Statt Ferientage separat zu vergüten, wird der Ferienlohn anteilig auf jede geleistete Arbeitsstunde aufgeschlagen und mit dem laufenden Lohn ausbezahlt.
Der Grund ist praktischer Natur: Wer jeden Monat unterschiedlich viele Stunden arbeitet, hat keinen festen Monatslohn, der während der Ferien einfach weiterlaufen könnte. Es gibt keinen „normalen Monat", von dem sich der Ferienlohn ableiten liesse. Der Zuschlag pro Stunde löst das, weil er automatisch mitwächst: Wer mehr arbeitet, baut mehr Ferienanspruch auf.
Wie der Prozentsatz entsteht
Die Sätze wirken willkürlich, sind aber das Ergebnis einer einzigen Rechnung. Ein Jahr hat 52 Wochen. Wer 4 Wochen Ferien bezieht, arbeitet in 48 Wochen und muss in dieser Zeit den Lohn für 4 Ferienwochen mitverdienen:
Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen) = Zuschlagssatz
4 ÷ 48 ergibt 8.33 %, 5 ÷ 47 ergibt 10.64 % und 6 ÷ 46 ergibt 13.04 %, jeweils auf zwei Stellen gerundet, und mit diesen gerundeten Sätzen wird auch abgerechnet. Wichtig ist der Nenner: Es wird nicht durch 52 geteilt. Wer 4 ÷ 52 rechnet, landet bei 7.69 % und zahlt dauerhaft zu wenig. Das ist ein Fehler, der in selbstgebauten Excel-Tabellen regelmässig auftritt.
Die Sätze je nach Ferienanspruch
| Ferienanspruch | Rechnung | Satz | Bei CHF 24.50/Std. |
|---|---|---|---|
| 4 Wochen | 4 ÷ 48 | 8.33 % | CHF 2.04 |
| 5 Wochen | 5 ÷ 47 | 10.64 % | CHF 2.61 |
| 6 Wochen (z. B. unter 20 / über 50 Jahren) | 6 ÷ 46 | 13.04 % | CHF 3.19 |
Rechenbeispiel über einen Monat
Eine Mitarbeiterin im Stundenlohn von CHF 24.50 mit 4 Wochen Ferienanspruch leistet im März 100 Stunden:
| Grundlohn (100 Std. × CHF 24.50) | CHF 2'450.00 |
| Ferienentschädigung (8.33 %) | CHF 204.09 |
| Bruttolohn März | CHF 2'654.09 |
Die Feiertagsentschädigung ist hier noch nicht enthalten; sie kommt als eigener Zuschlag dazu und wird nicht mit der Ferienentschädigung verrechnet.
Rechenbeispiel bei schwankendem Pensum
Der Zuschlag hängt nur an den geleisteten Stunden, nicht am Kalender. Derselbe Stundenlohn über ein wechselhaftes Quartal:
| Monat | Stunden | Grundlohn | Ferienentschädigung |
|---|---|---|---|
| April | 128 | CHF 3'136.00 | CHF 261.23 |
| Mai | 76 | CHF 1'862.00 | CHF 155.10 |
| Juni | 104 | CHF 2'548.00 | CHF 212.25 |
| Total | 308 | CHF 7'546.00 | CHF 628.58 |
Wichtig für die Lohnabrechnung
- Die Ferienentschädigung muss separat als eigene Position auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden; der Betrag muss ohne Nachrechnen erkennbar sein.
- Sie ist unabhängig von der Feiertagsentschädigung zu berechnen und darzustellen; beide Zuschläge werden addiert, nicht ersetzt (siehe Feiertagsentschädigung im Stundenlohn).
- Der massgebende Ferienanspruch (4, 5 oder 6 Wochen) richtet sich nach Alter und den Bestimmungen im Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag.
- Der Zuschlag ist Teil des Bruttolohns und damit AHV-, ALV- und BVG-pflichtig; er wird vor den Sozialabzügen aufgeschlagen, nicht danach.
- Bezieht jemand tatsächlich Ferien, wird für diese Tage kein zusätzlicher Lohn ausbezahlt: Er wurde über den Zuschlag bereits laufend abgegolten.
Häufige Fehler
- Durch 52 statt durch 48 geteilt. Ergibt 7.69 % statt 8.33 % und damit eine dauerhafte Unterzahlung von rund einem halben Prozent des Jahreslohns.
- Zuschlag im Stundenlohn versteckt. Ein „Stundenlohn inklusive Ferien" von CHF 26.54 ohne separate Zeile erfüllt die Ausweispflicht nicht und lässt sich bei einer Kontrolle nicht belegen.
- Erhöhten Anspruch übersehen. Der Wechsel auf 5 oder 6 Wochen wegen Alter passiert automatisch, nicht auf Antrag. Wer den Geburtstag nicht im System hat, zahlt zu wenig.
Ohne Gewähr: Diese Informationen sind nach bestem Wissen aufbereitet. Massgeblich ist immer der aktuell gültige GAV bzw. die Police oder Vereinbarung deines Betriebs. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
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